AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Europe Solar Concept GmbH & Co. KG

Stand: März 2010

  

§1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Geschäftsverbindungen zwischen der ESC und ihren Geschäftspartnern für Angebote, Lieferungen und Leistungen. Diese werden bei zustande kommen eines Auftrages dem Geschäftspartner bekannt gegeben und gelten für alle weiteren Aufträge. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Neuerungen der AGB´s werden schriftlich bekannt gegeben. Abweichungen und Sondervereinbarungen müssen durch die ESC schriftlich bestätigt werden.

 

§2 Angebot und Abschluss

2.1 Alle Angebote der ESC sind immer freibleibend und unverbindlich. Durch die Abgabe einer schriftlichen Bestellung wird das Angebot bindend. Die ESC behält sich vor, innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung dieses Angebot anzunehmen oder dem Besteller unter Wahrung der vereinbarten Frist die Ware zuzusenden.

 

2.2 Die ESC behält sich Abweichungen von Maßen, Farben, Leistung und sonstigen Eigenschaften in Prospekten, Zeichnungen und Abbildungen vor, die lediglich den Vertragsgegenstand näher beschreiben, die Verwendung zu dem vertragsmäßigen Zweck jedoch nicht einschränken.

 

2.3 Storniert der Käufer innerhalb der Bindefrist seine Bestellung, ist die ESC berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz geltend zu machen. Als Pauschalbetrag werden 10 % fällig, sofern der Besteller nicht nachweisen kann, dass der entstandene Aufwand geringer als der Pauschalbetrag ausgefallen ist. Die ESC behält sich jedoch vor, darüber hinaus entstandene Schäden geltend zu machen.

Kann eine Erfüllung des Vertragsgegenstandes nicht fristgerecht durch die ESC erfolgen, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller ohne anfallende Kosten vom Vertrag zurücktreten.

 

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Lieferers durch seine Zusteller, soweit die Nichtlieferung deshalb nicht vom Lieferer zu vertreten ist, weil er mit seinem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Der Lieferer wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren, bereits empfangene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

 

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung ab Lager Wiesen zuzüglich der anfallenden Bezugskosten.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

 

§4 Zahlung

4.1 Der Kaufbetrag ist sofort zur Zahlung (Vorauskasse) fällig, sofern keine schriftlichen Änderungen vereinbart wurden.

4.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.3 Aufrechnungen müssen im Voraus geklärt und festgelegt werden.

 

§5 Lieferung

5.1 Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Wiesen. Bei Versand der Ware per Spedition ist diese transportversichert. Bei Versand der Ware über weitere Logistikdienstleister gelten deren Standardversicherungen.

5.2 Einweg-Transport- und Produktverpackungen werden nicht zurückgenommen, ausgenommen Tauschpaletten.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ESC nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzunehmen.

 

§7 Mängelhaftung

7.1 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Mängelrügen sind unter Angabe der Bestelldaten zu erheben. Offene Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware , verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei der ESC an.


7.2 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der ESC durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt die Gewährleistung auf diese Weise fehl, ist der Geschäftspartner zur Herabsetzung des Kaufpreises bzw. zum Rücktritt berechtigt.


7.3. Im Falle unsachgemäßer Handhabung der gelieferten Ware ist jegliche Gewährleistung  ausgeschlossen.

 

§8 Gefahrenübergang bei Versendung der Ware

Bei Versendung der Ware an den gewünschten Zielort des Bestellers geht mit dem Verlassen des Gutes unserer Lagerräume die Gefahr auf den Besteller über.

 

§9 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

9.1 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten das für den Sitz der ESC in Wiesen zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand.  Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch seinen Wohnungsgerichten  zu verklagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

9.3 Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform, mündliche Änderungen wurden nicht getroffen.

 

§10 Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.  Von den beiden Vertragspartnern ist eine gesetzlich zulässige Lösung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

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